1. Krankentagegeld darf nicht wegen geringeren Einkommens gekürzt werden

    Private Krankenversicherungen dürfen das an ihre Versicherten gezahlte Krankentagegeld nicht mit der Begründung reduzieren, dass das Versicherteneinkommen niedriger liegt als bei Vertragsschluss. Diese Praxis war lange Jahre üblich, auch wenn der Versicherte entsprechend höhere Prämien für sein Krankentagegeld geleistet hatte. 2016 schließlich verbot der Bundesgerichtshof derartige Klauseln. Offenbar finden sie sich jedoch bis heute in […]